Tann
Ortsbeirat Tann
Das Mitglied des Ortsbeirates Tann, Herr Matthias Gelbe, verliert gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) mit seiner Ernennung zum hauptamtlichen Bürgermeister kraft Gesetzes sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates. Gemäß § 34 Abs. 1a des Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit der höchsten Stimmenzahl nach. Da der Wahlvorschlag erschöpft ist bleibt der Sitz unbesetzt (§ 34 Abs. 1 Satz 2 …