Herxheim
Hinweis zur Änderung
im Bauantragsverfahren ab 1. Januar 2026 Zum 1. Januar 2026 tritt eine Änderung im Bauantragsverfahren gemäß der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in Kraft. Diese betrifft die Zuständigkeiten bei der Einreichung von Bauanträgen und Bauvoranfragen. Ab diesem Zeitpunkt sind Bauanträge sowie Anträge auf Bauvorbescheid (Bauvoranfragen) ausschließlich bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Bauen und Umwelt, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau …