Fälligkeit
der Grund-, Hunde- und Gewerbesteuer sowie der wiederkehrenden Beiträge Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass am 15. November 2025 eine Rate der Gewerbesteuer, Hundesteuer, Grundsteuer (mit Nebenabgaben) und der wiederkehrenden Beiträge fällig wird. Falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie zur Vermeidung unnötiger Mahn- und Beitreibungskosten, die Beiträge rechtzeitig an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen. Bei der Überweisung bitten wir Sie darauf …