Herxheim
Schutz der Sonn- und Feiertage an Ostern
Nach den Bestimmungen des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz -LFtG -) ist an Ostern Folgendes zu beachten: 1. Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen Öffentliche Versammlungen, Aufzüge, Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, sind verboten - am …