Illingen
Das Ordnungsamt informiert: Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten
Das Ordnungsamt informiert Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten Die Landesregierung hat die Pflanzenabfallverordnung vollständig aufgehoben. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen (Hecken, Äste, vertrocknete Pflanzen usw.) ist somit auch mit vorheriger schriftlicher Anzeige nicht mehr möglich und daher im gesamten Landesgebiet ausnahmslos verboten. Es besteht auch keine Möglichkeit, für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. …