Verkehrspolizeiliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den zurzeit geltenden Fassungen, wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nachfolgendes angeordnet: Für die Veranstaltung „Rock im Gehege“ im Gemeindebezirk Piesbach wird in der Zeit von Freitag, dem 25. Juli 2025, 8.00 Uhr bis …