Pirmasens
Information zur erwartenden Erhöhung der Realsteuern (insbesondere der Grundsteuer B)
Grundsteuerreform zum 01.01.2025 Unabhängig von der Erhöhung der Hebesätze wird der Grundsteuermessbetrag für Ihren Grundbesitz vom Finanzamt mit Wirkung zum 01. Januar 2025 neu festgesetzt . Zu diesem Zweck wurden von Ihnen Feststellungerklärungen abgegeben. Die Grundsteuer wird in drei Schritten ermittelt: 1. Auf Grundlage der von Ihnen abgegebenen Erklärung ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert. Sie erhalten dann einen Bescheid über den …