Clausen
Aufhebung erlaubtes Gehwegparken, Hauptstraße Clausen
Das erlaubte Gehwegparken in der Hauptstraße in Clausen von Hausnummer 2 - 10 wird aufgehoben. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge in der Hauptstraße -rechtskonform, auf der Fahrbahn abzustellen sind. Die Hauptstraße in Clausen ist aufgrund ihrer Beschaffenheit breit genug, so dass der Regelung des § 2 der StVO (Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen), dem Parken auf dem Gehweg Vorrang zu gewähren ist. Des Weiteren ist aufgrund geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen, das Parken auf der Fahrbahn …