Rodalben
Hauptsatzung
der Stadt Rodalben vom 01.01.2025 Der Stadtrat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung die Feldgeschworenen in Rheinland-Pfalz (Feldgeschworenenverordnung) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt …