Rodalben
Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz Dienstort Kusel
Bahnhofstraße 59, 66869 Kusel Bekanntmachung Der Beschluss über das vereinfachte Umlegungsverfahren „Hauptstraße“ in der Stadt Rodalben ist am 23. August 2022 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils gültigen Fassung der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die …