Merzalben
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Merzalben für das Haushaltsjahr 2022 Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: gegenüber bisher verändert um nunmehr festgesetzt auf 1. im Ergebnishaushalt …