Rodalben
Rodalben (amtlich)
Lieber Bürgerinnen und Bürger, Am 10.04.2024 hat der Rat der Stadt Rodalben die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Rodalben Innenstadt“ gem. §142 BauGB als Satzung beschlossen. Die Sanierungssatzung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung in unserem Mitteilungsblatt „Blick ins Gräfensteiner Land“ am 24.06.2024 rechtsverbindlich in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten der Sanierungssatzung löst das Baugesetzbuch ein zeitlich beschränktes Sonderrecht …