Amtlicher Teil
ACHTUNG An alle Steuerzahler der Gemeinden Dermbach, Empfertshausen, Oechsen, Weilar und Wiesenthal Festsetzung der Steuern für das Jahr 2023 Auf Grundlage des § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz - GrStG- in der aktuell gültigen Fassung gibt die Gemeindeverwaltung Dermbach Folgendes bekannt: Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Steuerbescheide 2023 wird für alle Grundstücke, deren Besteuerungsgrundlage sich nicht ändert, hiermit die Grundsteuer für das Jahr 2023 wie im Vorjahr …