Hinweis der Friedhofsverwaltung
Gestaltung der Urnengemeinschaftsanlagen auf den Friedhöfen (soweit vorhanden) im Bereich der Gemeinden Dermbach, Empfertshausen, Oechsen, Weilar und Wiesenthal Aus gegebenem Anlass weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass auf der Urnengemeinschaftsanlage das Ablegen von Grab- und Blumenschmuck auf oder neben den Namensplatten nicht gestattet ist. Leider muss in zunehmendem Maße festgestellt werden, dass Angehörige bzw. Hinterbliebene die Beisetzungsstellen auf der teilanonymen Urnengemeinschaftsanlage …