Wahlbekanntmachung 001/023/2024
Wahl der Gemeinderatsmitglieder 1. In der Gemeinde Empfertshausen sind am 26.05.2024, 8 Gemeinderatsmitglieder zu wählen. Wählbar für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds sind Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 12 ThürKWG). Die Wahlberechtigung ergibt sich aus §§ 1 und 2 ThürKWG. Danach sind Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, wahlberechtigt, wenn sie nicht …