Aus der Verwaltungsgemeinschaft
Sollten Sie während einer Veranstaltung eine Lotterie oder Tombola planen, muss folgendes beachtet werden: Die Anzeigepflicht gilt dabei für alle Lotterien und Ausspielungen (Tombolas), bei denen durch gemeinnützige Vereine, Einrichtungen, Elterninitiativen u.ä. gegen einen festgelegten Einsatz Lose angeboten werden, mit der Aussicht bestimmte Geld- oder Sachgewinne zu erzielen und dessen Ausgang auf dem Zufall beruht. Die Anzeige der Lotterie / Ausspielung (Tombola) ist beim Landkreis Eichsfeld, Amt …