Heckenschnitt/Formschnitt
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die Einhaltung der ordnungsbehördlichen Verordnung sowie der Straßenreinigungssatzung unserer Gemeinde verweisen. Demnach sind die Grundstückseigentümer oder durch diese Beauftragte im Gebiet der erfüllenden Gemeinde Drei Gleichen verpflichtet, den öffentlichen Verkehrsraum freizuhalten, den Gehweg zu reinigen sowie von Gras, Unkraut ect. zu befreien. Anpflanzungen, einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zweige von Bäumen, Sträuchern und …