Bischberg
Abmähen bzw. Mindestpflege von unbebauten Grundstücken innerhalb des Ortsbereiches in allen Gemeindeteilen
In einem Neubaugebiet ist es natürlich, dass einzelne Grundstücke zunächst brach liegen, bevor sie baulich genutzt werden. In einer solchen Übergangszeit, mögen sie auch mehrere Jahre dauern, ist mit einem erhöhten Unkrautsamenflug und mit Bewuchs, der die Grundstücksgrenze überschreitet, zu rechnen. Die gleiche Situation ergibt sich für sonstige Baulücken im Innenbereich. Im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Nachbarstreitigkeiten wird gebeten, die brach liegenden …