Bischberg
Amtliche Bekanntmachungen
Die unterfertigte Behörde erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 und 3 StVO in Verbindung mit Art. 1 und 2 des Gesetzes zum Vollzug der StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende verkehrsrechtliche Anordnung: Bischberg: In folgender Straße wird ein absolutes Haltverbot – Zeichen 283 – angeordnet: Schloßstraße: Einseitig auf der linken Seite, von der …