Germaringen
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Kinderspiel- und Sportplätze
der Gemeinde Germaringen vom 29.03.2023 (Kinderspielplatzsatzung) Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Germaringen folgende Satzung: § 1 Gegenstand der Satzung; Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Germaringen stellt Kinderspielplätze und Sportplätze als öffentliche Einrichtung zur Verfügung, deren Benutzung der Entfaltung der Kinder und Jugendlichen, der Befriedigung der …