Rasenmäherlärm
(Rasenmäher, Heckenscheren, Laubgebläse/-sauger, Rasentrimmer, Motorsägen) Die Gemeinde Großheirath weist darauf hin, dass nach den Bestimmungen der 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz an Werktagen Rasenmäher, Heckenscheren, Rasentrimmer und Motorsägen nur von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Laubgebläse/-sauger nur von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden dürfen. Eine Mittagsruhe ist von der Gemeinde Großheirath …