Hausen
Beitragssatzung für die Verbesserung_Leitungserneuerungen
der Wasserversorgungseinrichtungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heroldsbacher Gruppe Leitungserneuerungen Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Heroldsbacher Gruppe folgende Satzung: § 1 Beitragserhebung Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Heroldsbacher Gruppe erhebt einen Beitrag zur Deckung seines Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtungen aufgrund folgender Maßnahmen: 1. …