Hausen
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hausen mit Schreiben vom 25.08.2022, Az.: 21-9410, erteilt. Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf. Nachstehend wird die Nachtragshaushaltssatzung hiermit amtlich …