Hausen
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hausen über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in gleicher Höhe wie für das Kalenderjahr 2025 festgesetzt, sofern die Hebesätze für die Grundsteuer A und B unverändert jeweils 300 v. H. betragen. Die Festsetzung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung neuer Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2026. Steuerpflichtige, denen kein Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2026 zugeht, haben die Grundsteuer in der bisherigen …