Hausen
Verordnung Wahlplakatierung
Amtliche Bekanntmachung von Ortsrecht: Der Gemeinderat der Gemeinde Hausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.07.2023 die nachfolgende Verordnung zur Wahlplakatierung beschlossen. Diese wird nunmehr bekannt gemacht: Verordnung zur Regelung von Plakatierungen aus Anlass allgemeiner oder ortsbezogener Wahlen sowie Verfahren zur Volksgesetzgebung im Bereich der Gemeinde Hausen Vom 05.07.2023 Die Gemeinde Hausen erlässt aufgrund von Art. 28 des Gesetzes über das Landestrafrecht und das …