Hausen
Öffentliche Bekanntmachung Grundsteuer
Unter der Voraussetzung, dass die Hebesätze der Grundsteuer A und B mit jeweils 380 v. H. unverändert bleiben, wird gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2023 vorbehaltlich neuer Grundsteuerbescheide 2023 in der gleichen Höhe wie im Kalenderjahr 2022 festgesetzt. Dies bedeutet, dass Steuerzahler, die keinen Grundsteuerbescheid 2023 erhalten, die gleiche Steuer wie in 2022 zu zahlen haben. Für die Steuerzahler treten mit dem heutigen Tage …