Modautal
Straßenreinigungspflicht
Die Gemeinde Modautal erinnert die Grundstückseigentümer*innen an die Straßenreinigungspflicht Die Reinigungspflicht der öffentlichen Straßen wurde nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Modautal und dem Hessischen Straßengesetz ganzjährig auf die Eigentümer*innen und Besitzer*innen der anliegenden bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf den bebauten oder unbebauten Gehweg und die Fahrbahn bis zu deren Mitte …