Modautal
Müssen Reiter Pferdekot von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfernen?
Diese Frage wird in letzter Zeit immer häufiger von Bürgern gestellt. Bundeseinheitlich ist im § 32 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt, dass auf öffentlichen Straßen Verschmutzungen verboten und zu beseitigen sind, wenn sie eine Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs bewirken. Dies gilt insbesondere auch für Viehkot. Eine solche Gefährdung oder Erschwerung ist bei Tierkot gegeben, denn insbesondere bei Nässe kann sich ein rutschiger Schmierfilm bilden. Ein Verstoß …