Modautal
Titelseite Brut- und Setzzeit
Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes trat zum 01.01.2020 die Satzung der Gemeinde Modautal über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit in Kraft. Im Zeitraum 01. März bis 30. Juni eines jeden Jahres sind Hundehalter verpflichtet, in der Flur (Feld, Forst und Brache) im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Modautal, Hunde an der Leine zu führen (Leinenhöchstlänge 10 m). Unter www.modautal.de können Sie sich die Satzung ansehen. Ordnungsamt