Modautal
Aus dem Rathaus
Drohnen im Bereich von Wohnbebauungen - was ist erlaubt und was nicht? Die alte Drohnen-Verordnung aus 2017 wurde mit dem 1. Januar 2021 durch eine neue EU-Drohnenverordnung abgelöst. Laut neuer nationaler Regelung in der deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §21h wird geregelt, dass alle Drohnen mit Kamera nicht über Wohngrundstücken fliegen dürfen sofern der Eigentümer (oder Nutzungsberechtigte - z.B. der Mieter / Pächter) nicht ausdrücklich zustimmt. Ausnahme: Drohnen …