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Notvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebensgemeinschaften
Das Betreuungsrecht wird dieses Jahr reformiert. Das sogenannte Notvertretungsrecht gibt es jetzt seit dem 01.01.23. Der Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ermöglicht es nun, dass sich Ehegatten im Notfall für maximal sechs Monate gegenseitig vertreten können. Das Recht beinhaltet die Gesundheitssorge sich gegenseitig zu vertreten, wenn aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit der Partner entscheidungsunfähig ist. Was besagt der neue Paragraf, in welchen medizinischen Notfällen …