Weißenbrunn
Amtliche Bekanntmachungen
Hebesatzsatzung vom 22.05.2024 Aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit § 25 Grundsteuergesetz bzw. § 16 Gewerbesteuergesetz erlässt die Gemeinde Weißenbrunn folgende Hebesatzsatzung § 1 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgelegt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) …