Rasenmäher-, Kreissäge- und Motorkettensägelärm
Nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BlmSchV) dürfen Geräte, wie z.B. Rasenmäher, Kreissäge, Motorkettensäge, etc., an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht betrieben werden. Die Gemeinde Weitramsdorf hat keine spezielle Verordnung, die den Lärm von Rasenmähern, Sägen, etc. in der Mittagszeit verbietet. Wir empfehlen jedoch, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr diesen …