Information der Ordnungsbehörde
über das Abbrennen von Holzfeuer im Freien Aus gegebenem Anlass, informieren wir alle Bürgerinnen und Bürger über die Vorschriften, die für das Verbrennen im Freien Anwendung finden. Brennstoffe Für ein Feuer im Freien darf nur naturbelassenes, trockenes Holz , z. B. Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts, verwendet werden. Frisch geschlagenes Holz trocknet sehr langsam. Erst wenn die Holzscheite längere Zeit gut durchlüftet gelagert wurden, sind …