Lützen
Öffentlichkeitsbeteiligung zur neuen Baum- und Gehölzschutzsatzung der Stadt Lützen
Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 den Entwurf der neuen Satzung über geschützte Landschaftsbestandteile der Stadt Lützen (Baum- und Gehölzschutzsatzung – BaumSchS) beschlossen. Vor der verbindlichen Unterschutzstellung der davon erfassten Gehölze als geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne des § 15 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt werden hiermit die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten der Grundstücke, die …