Mansfeld
Informationen aus dem Einwohnermeldeamt
Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen Nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde ohne Zustimmung der betreffenden Personen Daten anlässlich von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk übermitteln. Die Datenübermittlungen dienen den Ortsbürgermeistern, dem Landkreis und dem Landesverwaltungsamt zum Überbringen von Glückwünschen und Glückwunschurkunden. Die Ehrung von Ehejubiläen erfolgt ausschließlich durch den …