Neustadt
Bekanntmachung
der Betriebskosten des Jahres 2022 der Kindereinrichtungen der Stadt Neustadt in Sachsen Nach § 14 Abs. 2 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes sind die Gemeinden verpflichtet, für das vergangene Jahr die durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart unter Berücksichtigung der Betreuungszeit, der Zusammensetzung und Deckung zu ermitteln und bekannt zu machen. Durch die Verwaltung erfolgte die Kostenermittlung für das Jahr 2022 aller neun Kindereinrichtungen der Stadt …