Neustadt
Öffentliche Bekanntmachung
zur Wahl der Friedensrichterin/des Friedensrichters der Schiedsstelle Neustadt in Sachsen Entsprechend § 5 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung vom 27. Mai 1999 (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 13 des Gesetzes vom 5. April 2019 geändert worden ist, ist die …