Wittenberg
Satzung über die Obdachlosenunterkunft der Lutherstadt Wittenberg (Obdachlosensatzung)
Aufgrund der §§ 8, 11, 45 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 und der §§ 1, 2, 5 Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA) vom 13.12.1996 in den derzeit gültigen Fassungen hat der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg am 18.06.2025 folgende Satzung beschlossen: § 1 Obdachlosenunterkunft 1Die Lutherstadt Wittenberg hält auf dem Anwesen Teucheler Weg 60-63 eine Obdachlosenunterkunft als öffentliche Einrichtung vor. 2Die Unterkunft dient überwiegend der …