Schönwölkau
Informationen zur Grundsteuerreform und Grundsteuerveranlagung ab 2025
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 des Grundgesetzes festgestellt. Diese Entscheidung führte zur Neuregelung der Grundsteuer, welche ab dem 01.Januar 2025 greift. Die Messbeträge werden durch die Finanzämter festgelegt. Der Gemeindeverwaltung liegen jedoch noch nicht alle Messbescheide vor. Die Erfassung der bereits vorliegenden Bescheide ist noch nicht abgeschlossen. Die Hebesätze wurden durch den …