Lübz
Hinweise zur Straßenreinigung
Aus gegebenen Anlass möchten wir alle Grundstückseigentümer auf die Straßenreinigungspflicht gemäß den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden des Amtes Eldenburg Lübz und der Stadt Lübz hinweisen. Wer muss reinigen? Die Straßenreinigungpflicht obliegt den Eigentümern. Reinigungspflichtig sind die von öffentlichen Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der Ortslage. Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine …