Lübz
Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters für die Bürgermeisterwahlen am 21. Juni 2026 in der Gemeinde Ruhner Berge
Gemäß § 14 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.01.2021 (GVOBl. M-V S. 68) fordere ich im Hinblick auf die am 21. Juni 2026 stattfindende Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Ruhner Berge die nach § 15 Absatz 2 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge auf. 1. …