Überörtlich
Öffentliche Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes
Widerspruchsrecht gegen Meldeauskünfte in besonderen Fällen: In Vorbereitung der Wahlen und gemäß § 50 des Bundesmeldegesetztes weist Ihre Meldebehörde darauf hin, dass jeder Betroffene das Recht hat, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Dies beinhaltet: Die Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen und Abstimmungen auf staatlicher und …