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9 Artikel in dieser Ausgabe
Überörtlich

Öffentliche Bekanntmachung zur Neubildung des Standesamtsbezirks Neubrandenburg

Mit Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 17.11.2020 wird der Standesamtsbezirk Penzlin mit Wirkung vom 01.01.2021 aufgelöst und in den Standesamtsbezirk Neubrandenburg eingegliedert. Der Standesamtsbezirk Neubrandenburg umfasst damit ab 01.01.2021 nachfolgend aufgeführte Gemeinden: Standesamtsbezirk Amt Gemeinde Postanschrift Dienstsitz Neubrandenburg Stadt Neubrandenburg …
Überörtlich

Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Penzlin und Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 KV M-V

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Penzlin zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie …
Überörtlich

Aktuelle Information den Besucherregelungen der Stadtverwaltung Penzlin

Um die Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung Penzlin als Verwaltung des Amtes Penzliner Land dauerhaft gewährleisten zu können, ist es mit Blick auf das sich gegenwärtig verschärfende Infektionsgeschehen erforderlich, den Besuch der Stadtverwaltung einzuschränken. Bis auf weiteres ist das Aufsuchen der Stadtverwaltung nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den gewohnte Sprechzeiten per Telefon und E-Mail zur Verfügung. …
Überörtlich

Neuer Wohnungsverwalter für die Stadt Penzlin, Gemeinde Ankershagen und Gemeinde Kuckssee

Ab dem 01.01.2021 wurde das Unternehmen DICK Immobilienmanagement e. K. Paulstraße 47 18055 Rostock mit der Verwaltung der Wohnungen beauftragt. Sie erreichen das Unternehmen wie folgt: Ansprechpartner: Carsten Tesing Jens Wollgast E-Mail: tesing@dick-immobilien.de wollgast@dick-immobilien.de Telefon: 0381 20358-22 0381 20358-11 Fax: 0381 20358-42 0381 20358-48 …
Überörtlich

Telefonverzeichnis der Stadt Penzlin (Vorwahl: 03962)

Bürgermeister Bürgermeister Herr Flechner 2551 - 72 Sekretariat Frau Roß 2551 - 71 Amt für Hauptverwaltung und Bürgerdienste Amtsleiter Herr Meinhart 2551 - 75 Einwohnermeldeamt Frau Sett 2551 - 60 Wahlen/Ordnungsamt/Gewerbe Frau Albrecht 2551 - 67 Wohngeld/Kita Frau …
Amt Penzliner Land

Diakonie Begegnungsstätte „Lichtblick“

Offene Begegnungsstätte für hilfsbedürftige Menschen jeden Alters Strelitzer Str. 27, 17192 Waren (Müritz) Tel.: 03991 665838 E-Mail: lichtblick@diakonie-malchin.de Öffnungszeiten: derzeit immer werktags von Mo. - Fr., 09:00 - 12:00 Uhr Preiswert und abwechslungsreich frühstücken sowie Mittag essen ab je 1,70 € nach dem Motto: „Hast Du´s in der Börse nicht so doll, …
Amt Penzliner Land

Die Blau-Kreuz-Selbsthilfegruppen in deiner Umgebung finden wieder regelmäßig statt!

Herzliche Einladung zum Besuch der wöchentlichen Gruppenstunden für Betroffene und Angehörige von alkoholkranken Menschen zu Gesprächen miteinander Hilfe in Alltagsschwierigkeiten sinnvoller Freizeitbeschäftigung montags: 19:00 Uhr Diakonie-Sozialstation Penzlin donnerstags: 19:00 Uhr Begegnungsstätte Möllenhagen Ansprechpartner: Ralf Arndt Tel.: 0151 70082252 …
Amt Penzliner Land

Ohne Gottesdienst kein Sonntag & ohne Sonntag kein Gottesdienst …

... deshalb laden wir zu Gottesdiensten in Ihrer/Deiner Kirchengemeinde ein: immer 10:00 Uhr 17. Januar Kirche Tarnow 24. Januar Kirche Penzlin 31. Januar Kirche Marihn 7. Februar Kirche Penzlin 14. Februar Kirche Rosenow 21. Februar Kirche Penzlin 28. Februar Kirche Krukow Seien Sie herzlich willkommen dazu! Bei Fragen …
Überörtlich

Bürgerinformation zum Schornsteinfegerwesen

Alle Hauseigentümer haben seit dem 01. Januar 2013 die Möglichkeit, für die freien Tätigkeiten (u. a Kehrungen, Messungen gem. Feuerstättenbescheid) einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen. Das hat zur Folge, dass Sie selbst dafür Sorge zu tragen haben, dass Ihre Feuerungsanlage fristgerecht, entsprechend der Vorgaben des Feuerstättenbescheides, welcher durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellt wird, gekehrt und überprüft wird. Die …