Überörtlich
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Amtes Penzliner Land und Entlastung des Amtsvorstehers nach § 60 Abs. 5 KV M-V
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Penzliner Land zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des …