Überörtlich
Öffentlich Bekanntmachung der Wohnungseigentumsgesellsachaft Penzlin mbH gemäß § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) über den Jahresabschluss zum 31.12.2021
1. Der Abschlussprüfer hat seinen Bestätigungsvermerk am 19. Dezember 2022 erteilt. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. 2. Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2023 den Jahresabschluss 2021 der Gesellschaft festgestellt. Der Geschäftsführung wurde für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 Entlastung erteilt. 3. Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von …