Bestätigungsvermerk 2021 Altenhof
Gemäß § 1 Abs. 4 des Kommunalprüfungsgesetzes obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss. Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und 8 KPG die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmung haben wir den Jahresabschluss – bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den …