Röbel-Müritz
Videoüberwachung durch Privatpersonen
www.datenschutz-mv.de Vom Büro aus die Pakete annehmen, die gerade an die eigene Haustür geliefert werden und dann schnell noch einmal nachschauen, ob auf dem Gartengrundstück alles in Ordnung ist – technisch ist das kein Problem, dank Smartphone und Videokamera. Doch ist das eigentlich erlaubt? Worauf ist konkret zu achten und wo liegen die Grenzen des Erlaubten? Das Haushaltsprivileg – Eine Ausnahme für private Haushalte? Das Datenschutzrecht wird nicht auf Videoaufnahmen angewendet, …