Amt Roebel-Müritz
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Röbel/Müritz und Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 KV M-V
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Röbel/Müritz zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des …