Überörtlich
Erweiterte Meldepflicht für Hunde gem. HundehV des Landes Brandenburg
Mit der neuen Hundehalteverordnung gibt es seit dem 01.07.2024 eine Anmelde- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab der achten Lebenswoche. Hundehalter müssen ihren Hund also chippen lassen und beim Ordnungsamt anmelden. Bislang mussten nur schwere und große Hunde gekennzeichnet und angezeigt werden. Diese Pflicht wird nunmehr auf alle Hunde, die älter als acht Wochen sind, ausgeweitet. Dabei ist es egal, ob sie gefährlich sind oder nicht. Die steuerliche und die ordnungsbehördliche …