Lützow-Lübstorf
Regelung zu der Verantwortlichkeit der Schnee und Glättebeseitigung
im Amtsbereich Lützow-Lübstorf Der erste Schnee ist gefallen, die Winterdienste rücken wieder aus. Wer wann verantwortlich ist, dafür gibt es im Grunde klare Regeln. In jeder Gemeinde im Amtsbereich Lützow-Lübstorf existiert eine Straßenreinigungssatzung in der geregelt ist, wie es sich mit der Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung verhält. Die Satzung Ihrer Gemeinde finden Sie auf der Internetseite des Amtes Lützow-Lübstorf unter Amt …